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Erdbestattung - Bestattungshaus Dresden-Ost OHG

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Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam eines Verstorbenen in einem Grab in der Erde beigesetzt. In Deutschland ist dazu die Verwendung eines Sarges vorgeschrieben, der bestimmten Anforderungen unterliegt. Die Bestattung darf des weiteren nur auf einer dafür zugelassenen Begräbnisstätte – einem Friedhof – erfolgen.


Es existieren auch weitere Bedingungen, die bei einer Erdbestattung erfüllt werden müssen. So zum Beispiel muss ein Erdgrab eine gewisse Tiefe aufweisen und eine bestimmte Ruhefrist für das Grab muss – abhängig von der Bodenbeschaffenheit – eingehalten werden.


Ein Verstorbener kann frühestens 48 Stunden nach Eintreten des Todes bestattet werden und die Beisetzung muss innerhalb einer Frist von 8 Tagen (in Sachsen) nach Eintreten des Todes erfolgen.


Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen über die Durchführung einer Bestattung und die Bestattungszeiten. Diese können den Bestattungsgesetzen und Verordnungen der Länder entnommen werden.

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