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Feuerbestattung - Bestattungshaus Dresden-Ost OHG

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Die Einäscherung eines Leichnams bedarf einer Willenserklärung zu Lebzeiten oder einer Erklärung seiner Angehörigen. Eingeäschert wird der Verstorbene in einem Krematorium, die Asche wird in eine Aschenkapsel gefüllt.


Vor der Einäscherung im Krematorium wird der Leichnam angekleidet und in einen Sarg eingebettet, welcher dann zusammen mit dem Leichnam verbrannt wird. Es ist daher notwendig vor der Einäscherung einen Sarg für den Verstorbenen auszuwählen.


Entsprechende Kleidungsstücke, sog. Talare, bietet das Bestattungsunternehmen an oder es können persönliche Kleidungsstücke des Verstorbenen verwendet werden.


Damit keine Zweifel an der Identität des Toten aufkommen, wird vor der Kremierung eine zweite amtsärztliche Leichenschau durch einen Pathologen oder Rechtsmediziner durchgeführt.


Um Verwechslungen auszuschließen ist jeder zur Einäscherung freigegebene Verstorbene mit seinen persönlichen Daten versehen. Anschließend wird die Asche in die Aschekapsel gefüllt.


Zur Identifikation wird ein nicht vergänglicher Stein mit der Einäscherungsnummer beigelegt. Der Deckel der Aschekapsel erhält eine Prägung mit dem Namen des Krematoriums, Namen, Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen sowie die Identifizierungsnummer.
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